Pinzgau Milch Produktions GmbH - AGBs
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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pinzgau Milch

1. Geltungsbereich:

Diese Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen.
Abweichungen hievon sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.
Nebenabreden und allfällige Einkaufsbedingungen des Käufers bedürfen zu ihrer
Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung bzw. Anerkennung.

2. Preis
Unsere Verkaufspreise verstehen sich ausschließlich einer allfälligen Umsatzsteuer,
die in der jeweils gesetzlichen Höhe zu bezahlen ist. Eingeräumte Skonti, Rabatte,
Warengutschriften, etc. werden von den Verkaufspreise exklusive Umsatzsteuer
berechnet.
Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung den Preis für die
betreffende Ware allgemein erhöhen, sind wir berechtigt, den erhöhten Preis in
Rechnung zu stellen. In diesem Fall kann der Käufer unverzüglich nach Bekanntgabe
der Preiserhöhung telegraphisch, fernschriftlich oder per Telefax vom Vertrag
zurücktreten. Uns treffende Erhöhungen von Nebenkosten wie Frachtraten,
Versicherungsprämien, Zöllen, Erschwerungen im Einkauf oder die Vertragserfüllung
erschwerende Fälle höherer Gewalt, etc. berechtigen uns zu entsprechenden
Preiserhöhungen, ohne dass dem Käufer ein Rücktrittsrecht zusteht.

3. Versand und Gefahrtragung
Versandart und Versandweg werden, soweit keine anderslautende schriftliche
Vereinbarung getroffen wurde, von uns bestimmt. Soweit schriftlich nichts anderes
vereinbart wurde, geht die Preisgefahr mit Absendung der Ware – bei
Annahmeverzug des Käufers mit unserer Versandbereitschaft – auf den Käufer über.

4. Mängelrügen
Mängel der Ware, die nicht unverzüglich nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort
unter genauer Bezeichnung des Mangels telegraphisch, fernschriftlich oder per
Telefax vom Käufer geltend gemacht werden, gelten vom Käufer als genehmigt.
Ab Feststellung des Mangels durch den Käufer ist jede weitere Verfügung über die
Ware ohne unsere ausdrückliche Zustimmung unzulässig.
Die Geltendmachung des Mangels entbindet den Käufer nicht von seiner
Zahlungsverpflichtung.
Eine Rücksendung der beanstandeten Ware, ausgenommen von uns geforderte
Muster, ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zulässig. Sollte die
Ware dennoch zurückgesandt werden, sind uns grundsätzlich sämtliche, wie immer
geartete Kosten, die uns als Folge daraus erwachsen, zu ersetzen. Aus einer
Übernahme der zurückgesandten Ware können seitens des Käufers keinerlei
Ansprüche oder sonstige Rechtsfolgen abgeleitet werden. Ebenso bewirkt eine
Prüfung des Mangels durch uns keinerlei Ansprüche des Käufers oder sonstige
Rechtsfolgen.

5. Gewährleistung und Haftung
Bei ordnungsgemäß erhobener und berechtigter Mängelrüge werden wir unter
angemessener Berücksichtigung der Interessen des Käufers Gewähr durch
Verbesserung, Gewährung eines Preisnachlasses oder Ersatzlieferung (Umtausch)
vornehmen oder die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen.
Andere wie immer geartete Ansprüche gegen uns, insbesondere solche auf Ersatz
eines direkten Schadens oder Folgeschadens sind – so weit rechtlich zulässig –
ausdrücklich ausgeschlossen. Der Käufer hat diese Einschränkungen unserer
Haftung an seine Kunden weiterzugeben, sowie diese zu einer entsprechenden
Weitergabe bis zum Endabnehmer zu verpflichten, sodass die Geltung unserer
Haftungsbeschränkung bis zum Endabnehmer gewährleistet ist.

6. Zahlungsbedingungen
Unsere in Rechnung gestellten Kaufpreise, auch solche über Teillieferungen, haben
bis zum Fälligkeitstag ohne jeglichen Abzug bei uns einzugehen. Bei Zahlungsverzug
berechnen wir Zinsen in der Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Bankzinssatz für
Kontokorrentkredite. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt uns ohne
Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen.
Zurückhaltung von Zahlungen wegen angeblicher, von uns nicht anerkannter
Gegenansprüche des Käufers sowie die Aufrechnung mit diesen Gegenansprüchen
ist nicht gestattet. Die Abtretung von Forderungen des Käufers gegen uns an Dritte
ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet alle Kosten der
Forderungsbetreibung durch Dritte und vor- und prozessoale Aufwendungen und der
gleichen zu ersetzen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtung des
Käufers, insbesondere Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten und Zinsen,
Gebühren, Spesen, etc. unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen
ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Ware zu verfügen und diese auch zu
verkaufen. Außergewöhnliche Verfügungen wie zum Beispiel Verpfändung oder
Sicherungsübereignung sind unzulässig. Im Falle der Verarbeitung, Vermengung
oder Verbindung unserer Ware mit anderem Material erwerben wir Miteigentum an
den hievon entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu
dem des anderen Materials. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware hat uns der Käufer
unverzüglich davon zu informieren und uns bei der Sicherung unserer Rechte zu
unterstützen sowie sämtliche diesbezüglich erwachsenen Kosten, insbesondere
solche im Zusammenhang mit einem Widerspruchsprozess zu ersetzen.

8. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die uns oder einen unserer Vorlieferanten treffen,
berechtigen uns, die Lieferungen für die Dauer der Behinderung und einer
angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder entsprechend ihren Auswirkungen ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich die Auslieferung auf Grund
Auswirkungen höherer Gewalt um mehr als drei Monate, ist der Käufer binnen zwei
Wochen berechtigt, von dem hievon betroffenen Teil der Lieferung zurückzutreten.
Als Ereignisse höherer Gewalt gelten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein: alle
Einwirkungen von Naturgewalten, wie zum Beispiel Erdbeben, Blitzschlag, Frost,
Sturm, Überschwemmungen; ferner Krieg, Gesetze, behördliche Eingriffe,
Beschlagnahme, Transportstörungen, Aus-, Ein- und Durchfuhrverbote,
internationale Zahlungsbeschränkungen, Rohstoff- und Energieausfall; weiters
Betriebsstörungen wie zum Beispiel Explosion, Feuer, Streiks, Sabotage und alle
anderen Ereignisse, die nur mit unverhältnismäßigen Kosten und wirtschaftlich nicht
vertretbaren Mitteln zu verhindern gewesen wären.

9. Recht
Der Kaufvertrag unterliegt österreichischem Recht. Die Geltung der Bestimmungen
des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf wird ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Lieferung der Ware sowie für die Zahlung ist Maishofen.

11. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zum Kunden wird als Gerichtsstand für
beide Teile das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg
vereinbart.